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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für die Vermietung von Fotoboxen durch Alexey Naumov — Hallo.Photo, Landshut.

Stand: 12. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fotoboxen und damit verbundene Leistungen zwischen Alexey Naumov, Hallo.Photo (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website sowie das Ergebnis des Preisrechners stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Der Preisrechner liefert eine unverbindliche Kalkulation und kein Angebot im Rechtssinne.

(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Kunde kein bindendes Vertragsangebot ab. Der Vermieter übersendet daraufhin ein individuelles Angebot in Textform.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Vermieter eine Auftragsbestätigung in Textform versendet.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Vermieter stellt für den vereinbarten Zeitraum eine betriebsbereite Fotobox zur Verfügung. In allen Paketen enthalten sind, soweit nicht abweichend vereinbart:

(2) Das Branding des Korpus, die Gestaltung des Branding-Motivs sowie Auf- und Abbau an separaten Tagen sind kostenpflichtige Zusatzleistungen und nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die KI-Generierung ist bei stundenweiser Vermietung ohne Aufpreis im Preis enthalten; bei Messetagen ist sie kostenpflichtige Zusatzleistung. Für die KI-Generierung gilt zusätzlich § 10 Abs. 4.

(3) Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Aufbau und Abbau erfolgen außerhalb der Mietzeit und werden nicht auf diese angerechnet.

(4) Einsatzgebiet und Mindestmietdauer. Die Anfahrt ist unabhängig von der Entfernung kostenfrei; eine Anfahrtspauschale wird nicht berechnet. Im Gegenzug gilt je nach einfacher Entfernung vom Sitz des Vermieters eine Mindestmietdauer: bis 40 km ab 3 Stunden, bis 80 km ab 4 Stunden, darüber ab 5 Stunden. Für Messetage gilt die Mindestmietdauer nicht. Einsätze außerhalb von Nieder- und Oberbayern nach gesonderter Absprache.

(5) Internetabhängige Funktionen. Der QR-Download am Bildschirm und die KI-Generierung setzen eine funktionsfähige Internetverbindung am Veranstaltungsort voraus. Der Vermieter bringt hierfür eine eigene Mobilfunk-Verbindung mit; reicht der Empfang am Aufstellort nicht aus, wird ein vom Kunden bereitgestelltes WLAN genutzt. Die Verfügbarkeit von Mobilfunkempfang und WLAN am Veranstaltungsort liegt außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters; der Kunde prüft sie vorab (§ 7 Abs. 1). Der Vermieter schuldet weder die Herstellung einer Netzabdeckung noch die Beschaffung eines Internetzugangs am Veranstaltungsort. Steht weder ausreichender Mobilfunkempfang noch ein nutzbares WLAN zur Verfügung, sind diese beiden Funktionen für die Dauer der Störung nicht nutzbar; ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht insoweit nicht. Die übrigen Leistungen — insbesondere Aufnahmen, unbegrenzter Sofortdruck und Betreuung — bleiben hiervon unberührt; die Aufnahmen werden lokal gesichert und nach der Veranstaltung in die Online-Galerie eingestellt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und in Rechnungen nicht ausgewiesen.

(2) Lieferung, Aufbau, Abbau und Betreuung sind im Preis enthalten; eine gesonderte Anfahrtspauschale wird nicht berechnet.

(3) Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Der Gesamtbetrag ist ohne Abzug bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

(4) Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gesamtbetrag unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter ist berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wichtig: Bei der Vermietung einer Fotobox für einen konkreten Veranstaltungstermin besteht in der Regel kein Widerrufsrecht.

(1) Der Vertrag über die Vermietung einer Fotobox für einen bestimmten Termin oder Zeitraum ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen besteht daher nicht.

(2) Unberührt bleiben die Stornierungsregelungen nach § 6 dieser AGB, die dem Kunden eine Lösung vom Vertrag gegen Zahlung der dort genannten Beträge ermöglichen.

(3) Soweit im Einzelfall ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht, wird der Vermieter den Kunden vor Vertragsschluss gesondert in Textform belehren.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.

(2) Bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei. Danach werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

bis 14 Tage vorherkostenfrei
13 bis 7 Tage vorher30 % des Auftragswerts
ab 6 Tage vorher50 % des Auftragswerts

(3) Kostenfreie Verschiebung. Statt zu stornieren, kann der Kunde die Buchung einmalig kostenfrei auf einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten verlegen, sofern der Vermieter an diesem Termin verfügbar ist. Die Verlegung ist bis 7 Tage vor der ursprünglichen Veranstaltung möglich und schließt eine Stornogebühr nach Absatz 2 aus.

(4) Anderweitige Vergabe. Gelingt es dem Vermieter, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben, entfällt die Stornogebühr vollständig. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

(5) Erstattung. Übersteigen bereits geleistete Zahlungen die nach Absatz 2 geschuldete Stornogebühr, erstattet der Vermieter den Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung auf dem Weg, auf dem die Zahlung erfolgt ist.

(6) Unabhängig von den Absätzen 2 bis 4 sind bereits erbrachte Sonderleistungen — insbesondere die individuell erstellte Gestaltung des Branding-Motivs sowie hierfür angefallene Druckkosten — in voller Höhe zu vergüten, da sie nicht anderweitig verwendet werden können.

(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher:

(2) Erscheint der Vermieter vereinbarungsgemäß am Veranstaltungsort und kann die Leistung dort aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur verzögert erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen. Für Absagen vor dem Veranstaltungstag gilt ausschließlich § 6.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass die Fotobox pfleglich behandelt wird, und haftet für Beschädigungen, die durch ihn oder seine Gäste vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Vermieter weist die anwesenden Personen in die Bedienung ein.

(4) Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen ausreichenden Witterungsschutz. Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb bei Gefahr für Personen oder Technik vorübergehend einzustellen.

§ 8 Störungen und Ausfall

(1) Der Vermieter hält Ersatzkomponenten bereit und beseitigt Störungen unverzüglich.

(2) Bei einem vom Vermieter zu vertretenden Ausfall der Fotobox von mehr als 30 Minuten zusammenhängender Dauer wird die Mietzeit entsprechend verlängert, sofern dies am Veranstaltungsort möglich ist. Andernfalls wird die Vergütung anteilig für die Ausfallzeit gemindert.

(3) Kann die Leistung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik) nicht erbracht werden, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

§ 9 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 10 Aufnahmen, Bildrechte und Datenschutz

(1) Der Kunde ist als Veranstalter dafür verantwortlich, die Gäste über den Einsatz der Fotobox zu informieren. Die Nutzung der Fotobox durch die Gäste ist freiwillig.

(2) Der Vermieter verarbeitet die Aufnahmen im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Die Aufnahmen werden dem Kunden über eine Online-Galerie bereitgestellt und nach Ablauf der vereinbarten Frist von 30 Tagen gelöscht.

(4) KI-Generierung und Drittlandübermittlung. Ist die KI-Generierung Bestandteil der Buchung — bei stundenweiser Vermietung ohne Aufpreis, bei Messetagen als kostenpflichtige Zusatzleistung —, so werden die betreffenden Aufnahmen zur Umwandlung an einen Dienstleister außerhalb der Europäischen Union übermittelt; die Aufnahme verlässt dabei den EU- bzw. EWR-Raum. Die Funktion wird ausschließlich dann ausgelöst, wenn ein Gast sie am Gerät ausdrücklich auswählt; Rechtsgrundlage der Übermittlung ist dessen ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Kunde stellt als Veranstalter sicher, dass seine Gäste hierüber informiert werden; der Vermieter weist am Gerät vor der Auswahl auf die Übermittlung hin. Wählt ein Gast die Funktion nicht aus, findet für seine Aufnahmen keine Übermittlung an diesen Dienstleister statt.

(5) Eine Verwendung einzelner Aufnahmen durch den Vermieter zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit vorheriger, ausdrücklicher und gesonderter Einwilligung sowohl des Kunden als auch der abgebildeten Personen (§§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

(6) Eingesetzte Dienstleister. Der Vermieter setzt für die Erbringung der Leistung folgende Auftragsverarbeiter ein: Hetzner Online GmbH (Deutschland) für Website und Serverbetrieb, Cloudflare, Inc. (USA) für die Speicherung der Aufnahmen sowie die Bereitstellung von QR-Download und Online-Galerie und — nur bei gebuchter und vom Gast ausgewählter KI-Generierung — den in Absatz 4 genannten Anbieter. Der Kunde stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu. Einzelheiten, insbesondere zu den Grundlagen der Drittlandübermittlung, ergeben sich aus dem Vertrag über Auftragsverarbeitung.

(7) Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.